Die neue Automatikregelung gilt ab dem 1.04.21
Du kannst jetzt auch auf einem Automatikfahrzeug die praktische Prüfung ablegen.
Wenn du auch ein Schaltfahrzeug fahren möchtest musst du mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug fahren, und eine 15 minütige Überprüfung deiner Fahrfertigkeiten durch deinen Fahrlehrer
absolvieren.
Du bekommst dann eine Bescheinigung von deiner Fahrschule.
Die Führerscheinstelle wird dir Kostenpflichtig die Schlüsselzahl 197 in deinen Führerschein eintragen.
Viele Fahrschüler nutzen schon die Automatikregelung.
Vorteil: weniger Prüfungsstress
kein kuppeln mehr erforderlich. Es gibt nur noch Gas und Bremse
anfahren an einer Steigung ist kein Problem mehr
volle Konzentration auf kommende Verkehrssituationen
Es macht alles einfacher und es macht mehr Spaß. In Verbindung mit dem Tempomat kannst du deine zulässige Geschwindigkeit besser halten.
Auch die wenigen bereits jetzt Automatikfahrern haben jetzt die Möglichkeit ohne praktische Prüfung durch den TÜV einen Schalter zu fahren. ( Info Fahrschule )
Anmerkung: Da immer mehr E. Autos gekauft werden ( alles Automatik ) wird es in den kommenden Jahren
bald kaum noch Schaltfahrzeuge geben. Auch in der Werbung im Fernsehen werden immer mehr
E. Autos oder Hybridfahrzeuge sämtlicher Automobilhersteller angeboten.
Ob die Zukunft im Bereich der E. Mobilität liegt, wird sich zeigen.