Weitere Info unter Führerschein mit 17. Jahren
Du möchtest mit 17. Jahren Auto fahren, hier ein paar Infos.
Anmeldung durch die Fahrschule mit 16,5 Jahren.
Drei Monate vor deinem 17. Lebensjahr ( Datum ) darfst du die theoretische Prüfung machen.
1. Monat vor deinem 17. Lebensjahr die praktische Prüfung.
Du darfst nur mit den eingetragenen Begleitpersonen fahren.
Kriterien: Mindestalter 30. Jahre
Mindestens durchgehend 5. Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Kl. B
( Früher Kl. 3 ) besitzen.
Nicht mehr als 1. Punkt im Fahreignungsregister haben
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.
Aufgabe der Begleitperson:
Er darf nur Hinweise geben und nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.
Du allein bist Führer des Kraftfahrzeugs mit sämtlichen Rechten, aber auch Pflichten.
Wie ein ganz normaler Autofahrer auch. Also, ( Begleitperson ) bitte nicht Fahrlehrer spielen.
Hinweise können sein: Wie könntest du mit bestimmten Situationen im Straßenverkehr besser
umgehen.
Gefahrensituationen erleben und richtig darauf reagieren . Vorausschauendes fahren weiter vertiefen.
Fehler anderer Verkehrsteilnehmer einkalkulieren, Verständnis dafür haben,
Vielleicht kommt er nicht aus deiner Stadt und ist ortsfremd.
Vielleicht ist der Fahrer/in auch noch Anfänger.
Jeder macht Fehler im Straßenverkehr ( manchmal hilft auch ein freundliches Lächeln )
Miteinander nicht gegeneinander
Prüfbescheinigung:
Erhälst du nach bestandener Fahrprüfung
Gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis
Sie ist nur in Deutschland und Österreich gültig
Maximal gültig bis 3. Monate nach deinem 18. Geburtstag.
Probezeit: Beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins ( 2. Jahre )
Verstöße gegen die Auflagen haben entsprechende rechtliche Folgen.